Kriterien für SGKN-Patronate von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen

Ein Patronat für eine Weiter- oder Fortbildungsveranstaltung kann durch die SGKN übernommen werden, wenn:

 

  1. die Veranstaltung den in den Statuten der SGKN angegebenen Zwecken der Gesellschaft entspricht,
     
    1. die Veranstaltung fachspezifische oder multidisziplinäre Themen, die für die klinische Neurophysiologie und SGKN von Bedeutung sind, beinhaltet
    2. die Veranstaltung ein adäquates wissenschaftliches Niveau aufweist
       
  2. im Organisationskomitee der Veranstaltung mindestens ein Mitglied der SGKN Einsitz hat.
     
  3. die Übernahme eines Patronates durch die SGKN keinerlei finanzielle Verpflichtungen beinhaltet. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltung müssen der SGKN ihr Budget und Sponsoring offenlegen und sich verpflichten, dass die Vorschriften des Heilmittelgesetztes eingehalten werden und die Veranstaltung nicht gegen das Korruptionsstrafgesetz verstösst. Abmachungen über eine eventuelle finanzielle Beteiligung der SGKN (Defizitgarantie etc.) müssen unabhängig vom Patronat direkt mit dem Vorstand der SGKN getroffen werden.
     
  4. Das Patronat wird nicht übernommen, wenn die Veranstaltung nur von einem einzelnen Sponsor getragen wird (Monosponsoring).
     
  5. Die Patronatübernahme soll restriktiv gehandhabt werden. Über die Abgabe des Patronates entscheidet der Vorstand.

 

Diese Fassung wurde mit Zirkularbeschluss der Vorstandsmitglieder der SGKN am 09.01.2023 einstimmig angenommen.

Oberentfelden, 09.01.2023

Dr. med. Andrea Humm
Präsidentin SGKN
      Dr. med. Claudio Städler
Vize-Präsident SGKN