Rezertifizierung beantragen

Verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Ausweises um eine weitere Laufzeit. Verwenden Sie bitte dafür die XLS-Vorlage und führen Sie bitte nur die fachspezifischen Credits auf. Das Einreichen der Teilnahmebestätigungen ist nicht nötig.

Rezertifizierungsfristen

Die Rezertifizierungsfristen für die Fähigkeitsprogramme der SGKN haben ab 1. Januar 2016 geändert. Für Zertifikate, welche vor dem 1. Januar 2016 ausgestellt oder rezertifiziert wurden, beträgt die  Rezertfizierungsfrist 10 Jahre. Für Zertifikate, welche ab dem 1. Januar 2016 ausgestellt oder rezertifiziert wurden, beträgt die Rezertifizierungsfrist 5 Jahre. Die jeweils gültige Rezertifizierungsfrist ist auf jedem Fähigkeitsausweis ausgewiesen und kann dort konsultiert werden.

Ab dem 1. Januar 2016 werden nur noch theoretische Fortbildungen für die Rezertifizierung verlangt. In der 5-Jahres-Frist müssen pro Fähigkeitsausweis 20 Fortbildungscredits  nachgewiesen werden (siehe Punkt 7 der Fähigkeitsprogramme). Bei den Fähigkeitsausweisen, bei denen die Rezertifizierungsfrist noch 10 Jahre beträgt, muss die doppelte Anzahl Credits  (40 Fortbildungscredits) nachgewiesen werden.

Für teilzeitarbeitende Kolleginnen und Kollegen gelten die gleichen Fortbildungsanforderungen wie für Vollzeitarbeitende.

Gebühren Mitglied:              keine
Gebühren Nicht-Mitglied:   CHF 200.00

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